Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Energiehandel der Firma
Wilhelm Dieterich GmbH

1. ALLGEMEINES
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden. Ergänzende, diese AGB
abändernde Vereinbarungen der Firma Wilhelm Dieterich GmbH gegenüber Unternehmern gehen diesen
Bestimmungen vor, sofern sie von ihnen abweichen.
2. GELTUNGSBEREICH
a. Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich unsere AGB zugrunde.
b. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich
schriftlich oder in Textform zugestimmt.
3. BESCHAFFENHEIT DER WARE
a. Die Beschaffenheit der gelieferten Ware entspricht den allgemeinen handelsüblichen DIN-Normen.
Alle Muster, Proben, Mitteilungen von Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die
durchschnittliche Beschaffenheit der Ware. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind zulässig.
b. Die Lieferung und Abrechnung von HEL erfolgt temperaturkompensiert auf der Basis von 15 C.
4. VERTRAGSSCHLUSS
a. Unsere Angebote sind freibleibend sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet worden sind.
b. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung
durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten
ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik, Rohstofferschöpfung oder andere Gründe, die nicht
von uns zu vertreten sind und mehr als 3 Monate andauern, berechtigen beide Parteien zum Rücktritt
von noch nicht erfüllten Verträgen.
c. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung
wird unverzüglich zurückerstattet.
d. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns
gespeichert und dem Kunden nebst den vorliegenden AGB zur Verfügung gestellt.
5. EIGENTUMSVORBEHALT
a. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
b. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder
verbunden, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis der Menge der von
uns gelieferten Ware zu der nicht in unserem Eigentum stehenden Ware, mit der unsere Ware
vermischt, vermengt oder verbunden wurde.
c. Der Kunde ist berechtigt, die Ware weiter zu verkaufen. Er tritt bereits jetzt alle aus den Verkäufen
erwachsenden Forderungen bis zur Höhe unserer offenen Forderung einschließlich der Umsatzsteuer
ab, die ihm gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware
vermischt oder unvermischt weiterverkauft worden ist. Ebenso verpflichtet er sich, die Vorbehaltswa-
re betreffende Ansprüche auf Steuerentlastung an uns abzutreten.
6. KAUFPREIS / ZAHLUNG
a. Der vereinbarte Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Es
werden bei der Lieferung von Mineralölen eine Belieferungspauschale und bei Pellets eine Einblaspau-
schale erhoben.
b. Sofern sich aus Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag
ohne Abzug sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
c. Die Rechnungstellung erfolgt spätestens einen Werktag nach dem Versand zum Datum des Liefertages
und gilt gleichzeitig als Versandanzeige. Maßgeblich für die Fristen ist ausschließlich das Rechnungsda-
tum.
d. Skontoabzüge werden grundsätzlich nicht gewährt.
e. In Abweichung von den §§ 366, 367 BGB sind wir berechtigt, bei Zahlungen ohne Verrechnungsbe-
stimmung festzusetzen, auf welche unserer Forderungen die Zahlungen des Kunden gutzuschreiben
sind.
f. Verspätete Lieferung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung. Gerät der Kunde mit einer
Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflich-
tungen des Kunden sofort fällig. In den Fällen des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt wegen aller
unserer Forderungen Sicherheiten nach unserer Wahl zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen
nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Es bleibt uns weiterhin das Recht,
Schadenersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen.
g. Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen oder Mahnung kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
h. Ehegatten, die im selben Haushalt leben, haften für Brennstofflieferungen an den gemeinsamen Haushalt
jeweils einzeln als Gesamtschuldner.
7. LIEFERUNG
a. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr von uns.
b. Die Art der Versendung steht in unserem Ermessen.
c. Die Übergabe der Ware erfolgt bei Verbrauchertankanlagen am Befüllstutzen, an dem der
Befüllschlauch des TkW mit dem Rohrsystem der Tankanlage des Kunden verbunden wird. Im Fall
einer Befüllung von Tanks kleiner 1.250 Liter durch Zapfpistole erfolgt die Übergabe, an der Stelle, an
der die Ware in den Tank eingefüllt wird. Bei Pelletslieferungen erfolgt die Übergabe der Ware an dem
Ort, an dem sie aus dem Silowagen über die Einblasschläuche in das Lagerstättensystem beim Kunden
am Haus übergeht. Hierbei geht die Gefahr auf den Kunden über.
8. ANNAHMEVERZUG
a. Der Übergabe im Sinne von Ziff. VII dieser Bestimmungen steht es gleich, wenn der Kunde in
Annahmeverzug kommt.
b. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in
diesem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
c. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so
sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu
verlangen.
9. GEWÄHRLEISTUNG
a. Es wird für den Fall, dass eine Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, die Nacherfüllung
durch Ersatzlieferung vereinbart.
b. Unbeschadet der Ziff. IX a. dieser Bestimmungen kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem
Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
10. GARANTIEN
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon
unberührt.
11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
a. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der
Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht
fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
b. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden
oder bei Verlust des Lebens des Kunden sowie bei Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung sowie
bei grobem Verschulden.
c. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12. KEIN GESETZLICHES WIDERRUFSRECHT BEI HEIZÖLBESTELLUNGEN
Beim Heizölverkauf besteht das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucherkunden nicht, weil auf
Verträge über die Lieferung von Heizöl der Ausschlussgrund des § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB anwendbar
ist. Verbraucher können ihre auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung also nicht
widerrufen. Beim Verkauf an Unternehmer gelten die gesetzlichen Regelungen.
13. AUSSERGERICHTLICHE STREITBEILEGUNG
Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des §
2 VSBG teil.
14. DATENSCHUTZ
a. Wir sowie die von uns eingeschalteten Rechtsanwälte können aufgrund von Art. 6 I S.1 f, IV, Art.13
DS-GVO die personenbezogenen Daten des Kunden erheben und an Wirtschaftsauskunfteien übermit-
teln, wenn eine Vertragsverletzung seitens des Kunden vorliegt und keine schutzwürdigen Interessen
des Kunden entgegenstehen.
b. Wir sowie die von uns eingeschalteten Rechtsanwälte können aufgrund von Art. 6 I S.1 b, Art. 14 DS-
GVO bei Wirtschaftsauskunfteien bonitätsrelevante Daten über den Kunden abfragen, wenn dies zur
Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen, oder zur
Vertragserfüllung erforderlich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch uns eine Vorleistung
erbracht werden soll und dadurch ein finanzielles Ausfallrisiko besteht.
c. Nach Art. 15, 16, 17, 18, 20 DS-GVO kann der Kunde Auskunft über die erhobenen personenbezoge-
nen Daten sowie die Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Übertragung dieser
verlangen, insbesondere wenn diese unzutreffend sind oder kein berechtigtes Interesse unsererseits
mehr besteht. Er kann nach Art. 21 DS-GVO gegen die Verarbeitung Widerspruch einlegen.
15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
a. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz
unseres Unternehmens. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Dasselbe gilt,
wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnli-
chen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
c. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Wilhelm Dieterich GmbH Stand 01.09.2021


Ausnahme 18

Gilt für HEIZÖL, LEICHT:
Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine
solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer- Durchführungsverord-
nung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zwei-
felsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

Gilt für Schmierstoffe:
Steuerfreies Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraft- oder Heizstoff oder zur Herstellung solcher Stoffe
verwendet werden!


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dieterich Version 10112009