Widerrufsrecht

Dem Kunden, der gleichzeitig Verbraucher ist, steht ein Widerrufs- und Rückgaberecht zu. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und hat schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung zu erfolgen (§ 361a BGB); zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Im Falle des Widerrufs muss die Ware ebenfalls an Dr. Hüffmann GmbH zurückgesandt werden.

Die Kosten der Rücksendung von Waren bis zu einem Wert von € 40,-- trägt der Kunde, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten.
Im Fall des rechtzeitigen Widerrufs zahlt Dr. Hüffmann GmbH einen ggf. bereits entrichteten Kaufpreis an den Kunden zurück. Von Dr. Hüffmann GmbH ggf. bezahlte Rücksendekosten bis zu einem Wert von € 50,-- werden dabei abgezogen. Bei Zahlungen ins Ausland werden zudem die Überweisungsgebühren abgezogen.

Bei Verschlechterungen oder einem Verlust der Ware hat der Kunde im Fall seines Widerrufs Dr. Hüffmann GmbH die entsprechende Wertminderung zu ersetzen. Sofern der Kunde den Kaufpreis bereits entrichtet hat, ist Dr. Hüffmann GmbH berechtigt, die Wertminderung vom Rückzahlungsbetrag abzuziehen. Im Einzelfall kann die Wertminderung dem entrichteten Kaufpreis entsprechen.

Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung der Sache sowie für sonstige Leistungen bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufs ist deren Wert zu vergüten. Dabei bleibt die bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme eingetretene Wertminderung außer Betracht.

Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Verträgen
a) über die Lieferung von schnell verderblicher Waren;
b) über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierten und allen Daten- und Informationsträgern, die aus Papier oder Pappe hergestellt sind;
c) über die Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind;
d) über die Lieferung von Waren, die nach Spezifikationen des Kunden angefertigt, bzw. für Ihn bestellt wurden. Im übrigen gilt § 3 Abs. 2 FernAbsG.