Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der INVID GmbH (nachfolgend INVID genannt) gelten für Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verträge der INVID, einschließlich der Beratungsleistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Sie gelten ebenso für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn nicht noch einmal ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. INVID schließt diesbezügliche Verträge bzw. nimmt diesbezügliche Aufträge nur unter Anwendung dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ab/an. Mit Erteilung des Auftrages, spätestens mit der Annahme der Lieferung oder Leistung, gelten die Geschäftsbedingungen als akzeptiert und vereinbart. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen von INVID rechtsverbindlich gegengezeichnet werden. Etwaig widersprechende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen

2. Angebote und Vertragsabschluß

Die Angebote der INVID sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn INVID nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung an die vom Vertragspartner zuletzt bekantgegebene Anschrift abgesandt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat. Das gleiche gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die in Katalogen, Prospekten, Internet, etc. enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung auf sie Bezug genommen wird. Insbesondere im Hinblick auf Weiterentwicklungen bleiben technische und gestal-terische Abweichungen vorbehalten. Derartige Änderungen begründen keine Ansprüche gegen die INVID. Soweit INVID einzelne Hardwarekomponenten liefert, beschränkt sich die vertragliche Verpflichtung von INVID grundsätzlich auf die Übergabe der Komponenten; anderweitiges ist schriftlich zu vereinbaren. Soweit INVID Komplettsysteme liefert, beschränkt sich die vertragliche Verpflichtung von INVID auf die Übergabe eines in einer Grundkonfiguration versehenen lauffähigen Systems; Ausnahmen sind schriftlich zu vereinbaren. Weitergehende Leistungen, wie Montage, Installationen, weitergehende spezielle Konfiguration und/oder Inbetriebnahme sind nicht Gegenstand der Lieferung und bedürfen nach Absprache einer gesonderten schriftlichen Beauftragung an INVID. Auftragsannullierungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung der INVID.

3. Verkaufsbedingungen

Verkäufe verpflichten den Käufer zur Abnahme und Bezahlung der Lieferung oder Leistung. Verweigert der Käufer die Abnahme der bestellten Ware oder Leistung, begründet dies für die IPNVID - falls sie auf Abnahme verzichtet - einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 30 %, sofern nicht der Käufer einen geringeren Schaden oder die INVID einen höheren Schaden nachweist. Liefertermine und Fristen: Die von der INVID genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Lieferzeiten und Fristen stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage der Bestätigung des Auftrages durch die INVID - jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung - und verlängern sich unbeschadet der Rechte der INVID bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung von INVID an einen ordnungsgemäß ausgesuchten Versender übergeben worden ist. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der INVID die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen, etc. auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die INVID auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die INVID, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus-zuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Die INVID kommt in Verzug, wenn ihr der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens 6 Wochen gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 3 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen oder Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt auf Seiten der INVID vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vor.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die angegebenen Endpreise verstehen sich exklusive der Mehrwertsteuer. Für Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind, oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden angefordert oder von der INVID angegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen extra berechnet. Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen bei Verkäufen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. In solchen Fällen wird die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig, wenn der Kunde mindestens mit 2 aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so hat dieser der INVID den entstandenen Verzugsschaden, mindestens in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu erstatten. Die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von INVID nicht anerkannter Mängel ist ausgeschlossen. Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf entstandene Spesen und Kosten, dann auf Zinsen und erst zuletzt auf das rückständige Kapital angerechnet. INVID behält sich Preisänderungen vor, wobei die Preiskalkulation für den Zeitpunkt der Bestellung gilt und sich deren Grundlagen bei längerfristigen Bestellungen verändern können.

5. Eigentumsvorbehalt

Die INVID behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher ihr zustehender Forderungen und noch nicht entstandenen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor.

6. Aufrechnung, Abtretung, Zurückbehaltung

Dem Kunden steht kein Zurückbehaltungsrecht zu. Ein Recht der Aufrechnung oder Abtretung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von INVID anerkannt sind. Bestehende Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen die Fälligkeit von INVID-Forderungen nicht.

7. Gewährleistung

Für alle von der INVID gelieferten Waren und Leistungen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Der Käufer hat der     INVID Fehler oder fehlende zugesicherte Eigenschaften der gekauften Ware oder Leistung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware oder Leistung schriftlich anzuzeigen. Fehler oder fehlende zugesicherte Eigenschaften, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der INVID unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Im übrigen ist es im Falle der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen zwingend erforderlich, der fehlenden Ware oder Leistung eine Rechnungskopie sowie eine detaillierte Fehlerbeschreibung beizufügen. Im Falle eines Fehlers der gelieferten Ware, sowie im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind der INVID drei Nachbesserungsversuche einzuräumen. Von INVID vorzunehmende Nachbesserungsversuche sind am Sitz von INVID zu realisieren; die beanstandete Ware ist auf Kosten von INVID an deren Sitz zu versenden. Die Kosten des Rückversands trägt ebenfalls INVID. Kosten für Reparatur- bzw. Nachbesserungsversuche bezogen auf Beanstandungen, die der Käufer verursacht hat und/oder für die INVID nicht verantwortlich ist, trägt der Käufer. Die INVID ist zur Nachbesserung jedoch nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits sämtliche Vertragsverpflichtungen erfüllt hat. Nach endgültigem Fehlschlagen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. INVID haftet nicht für vom Kunden vorgenommene Veränderungen an den Hardwarekomponenten, dem System und/oder der Konfiguration, insbesondere nicht für Störungen durch nachträglich eingebaute nicht zertifizierte Komponenten. Eine Auswertung einer vom System erstellten Log/Service-Datei durch INVID begründet im Zweifel kein Anerkenntnis einer etwaigen Sachmängelhaftung.

Gewährleistungsansprüche bestehen nicht:

a) für Aufwendungen des Austausches von Bauelementen, Baugruppen, Bauteilen und Software aufgrund des Nichterreichens eines Leistungsmerkmales ohne feststellbaren substantiellen Schaden
b) für Kosten einer Änderung der Berechnung, Konstruktion, Materialspezifikation und/oder des Produktionsverfahrens aus aufgetretenen Gewährleistungsverpflichtungen
c) für Fehler, die auf die Benutzung falscher oder fehlerhafter Programmdaten oder Software zurückzuführen sind (z.B. Betriebssysteme; serienmäßige und/oder individuell hergestellte Programme)
d) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche gegen die INVID.
e) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die aufgrund von unsachgemäßem Anschluss, Feuer, Diebstahl, Leitungswasser, Sturm, Transport und normalem Verschleiß entstehen.
f) Aufgebrochene Softwarepakete sind von einem Umtausch, bzw. eine Rücknahme ausgeschlossen.

8. Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die INVID als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Im Höchstfall ist der einfache Warenwert zur Zeit der Lieferung zu ersetzen. Export: Der Export der Waren der INVID durch den Käufer in nicht EG- Länder bedarf der schriftlichen Einwilligung der INVID, unabhängig davon, dass der Käufer für das Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat.

9. Erfüllungsort

Erfüllungsort sämtlicher Lieferungen und Leistungen ist sowohl für den Käufer als auch für die INVID Leipzig / Deutschland.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, insbesondere für Streitigkeiten im Wechsel- und Scheckverfahren, sowie im gerichtlichen Mahnverfahren ist Leipzig. Die INVID kann nach ihrer Wahl auch am Sitz des Käufers klagen

11. Anzuwendendes Recht

Auf Verträge der INVID findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

12. Teilnichtigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt und sind dann so auszulegen, bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dasselbe gilt für eventuell auszufüllende Lücken dieser Allgemeinen-Geschäftsbedingungen.

Leipzig, den 08.10.2014

 

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