EULA

Unter „Software“ im Zusammenhang mit nachfolgenden Bedingungen ist das auf dem Datenträger aufgezeichnete Computerprogramm, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung, sowie sonstiges, zugehöriges schriftliches Material zu verstehen. LETTNERWORX UG macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computer-Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand der Bedingungen ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.

Lizenzierung

Die Software mit den zugehörigen Modulen wird auf dem PC des Anwenders lokal installiert. Die Lizenzierung erfolgt grundsätzlich über einen USB-Lizenzschutzstecker, der auf den jeweiligen PC gesteckt wird. Alternativ kann die Lizenzierung auch zentral auf einem Server/PC verwaltet werden. Dabei wird die Software ebenfalls lokal auf dem jeweiligen PC des Anwenders installiert. Die Lizenzierung erfolgt ebenfalls über einen USB-Lizenzschutzstecker, der aber auf einem zentralen Server/PC gesteckt ist und auf den die Rechner der Benutzer permanent Zugriff haben. Damit kann von mehreren Rechnern (abhängig von der Lizenzanzahl) auf die Lizenz der Software zugegriffen werden. Die Belegung der Lizenz erfolgt in der Reihenfolge des Zugriffs auf die Software.

Umfang der Benutzung

Der Kunde erwirbt das Recht, die Software zu nutzen. Die Anzahl der Lizenzen ergeben sich aus dem Kaufvertrag. Der Kunde darf das Recht der Nutzung der Software nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Lieferanten an eine weitere Partei übertragen. Der Kunde darf Kopien der Software nur zum Zwecke der Datensicherung für den eigenen Gebrauch erstellen. Alle Rechte an und durch die vom Händler gelieferte Software und dem damit verbundenen Material sind und bleiben für alle Zeit das alleinige und exklusive Eigentum von LETTNERWORX UG. Der Kunde beachtet und bestätigt das alleinige Recht von LETTNERWORX UG an allen und für alle Trademarks, Servicemarks, Tradenames, Copyrights, Eigentum an Wissen und andere Eigentumsrechte in und an der von LETTNERWORX UG gelieferten Software. Der Kunde verpflichtet sich, alles zu tun, um die Vertraulichkeit der Software zu gewährleisten, insbesondere wird der Kunde keine Informationen, Auszüge, Details usw. aus der Software und den Dokumentationen an Dritte weitergeben oder für eigene Zwecke verwenden.

Besondere Beschränkungen

Es ist ausdrücklich untersagt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung von LETTNERWORX UG die Software abzuändern, zu übersetzen, zurück zu entwickeln, zu entkompilieren oder zu entassemblieren, von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen, es zu übersetzen oder abzuändern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen.

Inhaberschaft an Rechten

Mit dem Erwerb des Produktes erhält der Käufer nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. LETTNERWORX UG behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.

Vervielfältigung

Die Software und das zugehörige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Das Anfertigen von Reservekopien zu Sicherheitszwecken ist gestattet. Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk sowie in ihr enthaltene Registriernummern dürfen nicht entfernt werden. Es ist ausdrücklich untersagt, die Software wie auch das schriftliche Material ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form oder in mit anderer Software zusammengemischter oder in anderer Software eingeschlossener Form zu kopieren oder anderweitig zu vervielfältigen

Übertragung des Benutzungsrechtes

Verkauf, Vermietung oder Verleih der Software sind untersagt.

Dauer des Benutzungsrechts

Das Benutzungsrecht gilt auf unbestimmte Zeit. Es erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn der Lizenznehmer eine der hier festgelegten Bedingungen verletzt. Bei der Beendigung des Nutzungsrechtes ist der Lizenznehmer verpflichtet, den USB-Lizenzschutzstecker, die Setup CD und alle Kopien der Software sowie das schriftliche Material zurückzugeben.

Änderungen und Aktualisierungen

LETTNERWORX UG ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. LETTNERWORX UG ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen des Programms solchen Lizenznehmern zur Verfügung zu stellen, die keinen Wartungsvertrag unterzeichnet haben.

Gewährleistung und Haftung

LETTNERWORX UG gewährleistet gegenüber dem ursprünglichen Lizenznehmer, dass zum Zeitpunkt der Übergabe, der USB-Lizenzschutzstecker und die Setup CD, auf dem die Software aufgezeichnet ist, unter normalen Betriebsbedingungen in der Materialausführung fehlerfrei ist. LettnerWorx UG übernimmt keine Garantie, lediglich gesetzliche Gewährleistung. Sollte der Datenträger fehlerhaft sein, kann der Erwerber Ersatzlieferung während der Gewährleistungszeit von 12 Monaten ab Lieferung verlangen. Er muss dazu den Datenträger einschließlich des schriftlichen Materials mit einer Kopie der Rechnung/Quittung an LETTNERWORX UG zurückgeben. LETTNERWORX UG übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software. Weder LETTNERWORX UG noch sonstige Parteien, die an der Erstellung, Produktion oder Lieferung der Software beteiligt waren, können für direkte, indirekte, daraus resultierende Schäden oder Folgeschäden, die aus der Nutzung oder der unsachgemäßen Handhabung der Software entstehen oder aus der Tatsache, dass sie nicht benutzt werden kann haftbar gemacht werden. Auch dann nicht, wenn LETTNERWORX UG auf die Möglichkeiten solcher Schäden oder Mängel aufmerksam gemacht wurde. Insbesondere übernimmt LETTNERWORX UG keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Erwerber. Der Erwerber hat die Ausgaben der Software auf seine Richtigkeit zu prüfen, bevor er die Daten anwendet. Gleiches gilt für das, die Software begleitende, schriftliche Material. LETTNERWORX UG haftet nur für Schäden, die von LettnerWorx UG vorsätzlich, grob fahrlässig oder in Verletzung wesentlicher Vertragspflichten leicht fahrlässig verursacht wurden. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Soweit nach diesen Bedingungen die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe von LettnerWorx UG sowie für die Haftung von Mitarbeitern und Angestellten, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Sämtliche Haftungsansprüche verjähren in 12 Monaten. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei arglistigem Verhalten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen. Eine Haftung wegen evtl. von LETTNERWORX UG zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Eine Haftung von Mangelfolgeschäden, die nicht von der Zusicherung umfasst sind, ist ausgeschlossen.