Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäfts- und Zahlungsbedingungen der Firma DRUCK-RING GmbH & Co. KG

 

Durch die schriftliche, mündliche oder telefonische Erteilung des Auftrags erklärt sich der Kunde mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen für diegesamte und zukünftige Geschäftsverbindung einverstanden. Er verzichtet auf etwaige in seinem Auftragsschreiben oder Bestellformularen enthaltene abweichende Bedingungen. Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Mit der Erteilung des Druckauftrages übernimmt der Kunde die Verantwortung für Textinhalt, Druckfehler, Schriftgrößenart und Darstellung.

Geringe Abweichungen von Qualität und Farbe bleiben vorbehalten. Die Verarbeitungsmethoden und das dafür nötige Material wählt DR nach eigenem Ermessen aus. 

Der Auftraggeber oder der Unterzeichner des Auftrages trägt die alleinige Verantwortung für die Reproduktionsrechte der Vorlagen. DR überprüft Originale und Vorlagen nicht auf evtl. Urheberrechte.

Die Preisstellung und Berechnung erfolgt in Euro. Die Rechnungen sind zahlbar binnen 30 Tagen rein netto Kasse. Bei Zielüberschreitung verrechnen wir Verzugszinsen von 2 % über dem banküblichen Zinssatz. Rechnungstellung erfolgt an den Auftraggeber oder an den Unterzeichner des Auftragsformulares. 

DR behält sich bei allen Lieferungen Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der Auflage oder Menge vor. Die Differenz wird in beiden Fällen in der Rechnung berücksichtigt. Reinzeichnungen, Originalsatz, Repros und Druckauflage bleiben bis zur völligen Bezahlung Eigentum unserer Firma. (Von uns hergestellte Repros und Druckplatten werden nur in Ausnahmefällen an den Auftraggeber weitergeleitet.)

Für evtl. Schäden an Waren oder Materialien, die bei uns zwischengelagert werden, übernehmen wir keinerlei Haftung.

Die Preise verstehen sich rein netto ab DR München. Bahn und Postversand gehen auf eigene Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

Reklamationen müssen innerhalb von 3 Tagen schriftlich nach Erhalt der Ware vorgebracht werden, später eingehende MaÅNngelrügen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Auf die Aufrechenbarkeit gegenseitiger Forderungen die aus Warenlieferungen und Leistungen ­bestehen wird verzichtet.

Übersteigt der Wert der eingetragenen Sicherheit die Forderung um mehr als 20 % so ist DR insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

Nichtigkeit einzelner Bestimmungen haben keinen Einfluß auf die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen.