Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

I. Geltungsbereich

 

 

 

Aufträge werden zu den folgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Bestellers verpflichten den Lieferer nur, wenn die von ihm ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Angebote und Aktionen sind bis zum Vertragsabschluß freibleibend.

 

 

 

II. Umfang der Lieferung und der Leistungen

 

 

 

Für den Umfang der Lieferung und Leistungen ist die schriftliche oder telefonische Auftragsbestätigung des Lieferers oder, falls eine solche nicht erfolgt ist, der schriftliche Auftrag des Bestellers maßgebend. Mit der Annahme des Angebots des Bestellers werden die Leistungssätze Vertragsinhalt. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen sind nur dann wirksam, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt worden sind.

 

 

 

III. Preise

 

 

 

Die im Angebot des Lieferers genannten Preise stehen unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Positionen unverändert bleiben.Die Preise gelten für Lieferungen ob Werk , Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten werden zusätzlich und gesondert berechnet, sofern nicht anderes vereinbart. Artikel, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage gültigen Preisliste berechnet. Nachträgliche Änderungen des Lieferumfanges, die auf Veranlassung des Bestellers erfolgten, werden zusätzlich berechnet.

 

 

 

IV. Zahlungsbedingungen

 

 

 

Die Zahlungen sind sofort ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Skontoabzug wird nur noch vorheriger schriftlicher Vereinbarung gewährt.Die Zahlung erfolgt per Vorausüberweisung oder in bar bei der Nachnamesendung.  Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen für das Jahr in Höhe von 15 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

 

 

V. Liefer - und Leistungsfristen

 

 

 

Termine für Lieferungen und Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Lieferer ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden. Die Liefer - bzw. Leistungsfrist beginnt mit dem Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Konto des Lieferers.Durch nachträgliche Änderungen der Ergänzungswünsche des Bestellers, bei Sonderanfertigungen oder  bei  herstellerbedingten Lieferengpässen werden die Lieferzeiten angemessen verlängert. Die Frist verlängert sich auch dann angemessen, wenn unvorhersehbare und schwerwiegende Hindernisse eintreten, die vom Lieferer nicht beeinflussbar sind, z.B. Naturkatastrophen behördliche Eingriffe Verzögerung in der Anlieferung durch die Post Krieg oder Arbeitskampfmaßnahmen (Streik, Aussperrungen). Dies gilt auch, wenn der Lieferer sich im Verzug befindet oder wenn solche Umstände bei Unterlieferanten auftreten. Der Lieferer wird den Besteller über das Vorhandensein solcher Hindernisse unterrichten. Wird der Versand der Ware auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm nach Ablauf von einem Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft die durch die Lagerung entstandenen Kosten bei Lagerung beim Lieferer, mindestens jedoch 3 % des Warenwertes für jeden Monat berechnet.  Kommt der Besteller seinen vertraglichen festgelegten Pflichten, insbesondere der Abnahme der Kaufsache nicht nach, ist der Lieferer berechtigt, nach Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.

 

 

 

VI. Gefahrenübergang bei Lieferungen

 

 

 

Die Gefahr geht mit der Absendung d.h. mir der Übergabe an die den Transport ausführende Person / Firma oder Abholung des Liefergegenstandes auf den Besteller über. Dies gilt auch bei Teillieferungen.Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, soweit nicht anders vereinbart. Mangels anderer Vereinbarungen wählt der Lieferer Verpackung und Versandart nach bestem Ermessen. Die Verpackung braucht vom Lieferer nicht zurückgenommen zu werden, Soweit die Gefahr auf den Besteller übergegangen ist, tritt bereits jetzt der Lieferer seine sämtlichen bestehenden Ansprüche aus dem Speditionsvertrag oder Post - Auftrag an den Besteller zwecks etwaiger Schadensregulierungen ab.

 

 

 

VII. Eigentumsvorbehalt

 

 

 

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Lieferer und dem Besteller Eigentum des Lieferers. Der Besteller darf den Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung weder Verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Besteller den Lieferer unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Lieferer zur Rücknahme der Ware nach erfolglosen Mahnungen und Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. An Kostenangeboten, Unterlagen und Dokumentationen der Firma EnergoMed betreffend behält sich der Lieferer Eigentums - und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne Zustimmung des Lieferers nicht zugänglich gemacht werden.

 

 

 

VIII. Mängelgewährleistung

 

 

 

Ist der Liefer- oder Leistungsgegenstand infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so hat der Lieferer nach seiner Wahl unentgeltlich Ersatz zu liefern oder nachzubessern Schlägt die Nachlieferung oder die Nachbesserung fehl, stehen dem Besteller die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte auf Rücktritt, Schadensersatz und Minderung zu. Mängelrügen sind, sofern es sich um offensichtliche Mängel handelt, spätestens binnen 14 Tagen noch Erhalt der Ware bzw. Lieferung schriftlich geltend zu machen. Im übrige gelten die Bestimmungen des BGB. Für Mängel die auf folgenden Gründen beruhen, wird keine Haftung übernommen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auch bei Mitverschulden des Lieferers: · Nichtbeachten der Bedienvorschriften des Lieferers oder des Herstellers über die Inbetriebnahme, oder Gebrauch ·ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung der Ware ·Verwendung ungeeigneter Reinigungsmittel durch den Besteller oder Dritter ·Natürliche Abnutzung.

 

 

 

Ferner übernimmt der Lieferer keine Haftung und der Garantieanspruch entfällt, wenn die gelieferten Geräte (z.B. Steuergeräte, Applikatoren  u.a.) durch den Besteller oder Dritte geöffnet werden. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für solche Ansprüche des Bestellers auf Nachlieferung, Ersatzlieferung oder Schadenersatz, die durch, vor oder nach Vertragsabschluß liegende Vorschläge, Beratungen sowie andere vertragliche Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitungen für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes-  entstanden sind.

 

 

 

IX. Unmöglichkeit der Lieferungen oder Leistungen

 

 

 

Wird dem Lieferer die Lieferung der Ware infolge von Umständen unmöglich, die er nicht zu vertreten / zu verantworten  hat, wird er von seinen Pflichten frei. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Bestellers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.

 

 

 

X. Sonstige Schadenersatzansprüche wegen Pflichtverletzung gemäß § 280 BGB bei den Verkaufsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferers.

 

 

 

XI. Ausschluss von Schadenersatzansprüchen Schadenersatzansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen bei folgenden Sachverhalten :

 

 

 

1.Ausbleiben erwarteter Heilwirkungen

 

 

 

Bei medizinisch-technischen Geräten (z.B. Massagesessel, Magnetfeldtherapiegeräte, Entgiftungssystemen u.a.) können keine Heilwirkungen zugesichert werden.

 

 

 

2.Selbstbehandlung mit  den gelieferten Geräten ohne Hinzuziehung eines Arztes.

 

 

 

Insbesondere bei schweren Erkrankungen ist grundsätzlich eine ärztliche Behandlung erforderlich. Mit Zustimmung und nach Maßgabe des behandelnden Arztes kann z.B. ein Massagesessel oder ein Magnetfeldtherapiegerät als Begleittherapie eingesetzt werden.

 

 

 

3.Nichtbeachtung von Kontraindikationen

 

 

 

Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Magnetfeldtherapiegeräten und Entgiftungssystemen folgende Kontraindikationen bestehen und in diesen Fällen das Gerät nicht angewendet werden darf: Schwere Erkrankungen, Epilepsie, Schwangerschaft, Fieber und Tragen von Implantaten (z.B. Herzschrittmacher). Der Gebrauch eines Massagesessels bei  Vor-/Erkrankungen des Bewegungsapparates, bei rheumatischen Vor-/Erkrankungen oder    Vor-/Erkrankungen des  Herz-Kreislauf-Systems darf nur nach Maßgabe des behandelnden Arztes erfolgen.

 

 

 

XII. Gerichtsstand

 

 

 

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

 

XIII. Verbindlichkeiten des Vertrages

 

 

 

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Vertragsabreden oder Bedingungen in seinen übrigen Teilen verbindlich.

 

 

 

Die Firma MKT/MED Karl Meng( import - export) tritt ausschließlich als der Vermittler zwischen dem Produzenten der medizinischen Apparate den Betrieb ELAMED und dem Käufer auf und trägt die Verantwortung für die Qualität der vom Betrieb ausgegebenen Produktion, ihre Effektivität und die Laufzeit nicht. Die Firma MKT/MED Karl Meng(im-export) darf nicht die medizinischen Empfehlungen geben und empfiehlt dem Käufer für jeden konkreten Fall sich für die medizinische Konsultation an seinen behandelnden Arzt zu wenden. Bei der Nutzung den medizinischen Geräten  Zuhause ganze Verantwortung für die richtige Benutzung der Geräte übernimmt der Käufer auf sich.

 

 

 

Das Verzeichnis den Anwendungsgebieten und den Gegenanzeigen zu jedem Gerät, die Methoden und die Regeln ihrer Nutzung sind in zwei Sprachen in den ausführlichen, zu jedem Apparat beigefügten Anleitungen, vorgestellt. Für die Richtigkeit der Information, die in der Gebrauchsinformation vorgestellt ist, trägt die Firma „MKT/MED Karl Meng die Verantwortung nicht.

 

 

 

Gebrauchsinformation ist ein redaktionelles Eigentum des Betriebs - Herstellers.

 

 

 

 Mit allen Ansprüchen anlässlich der Qualität der Produktion, ihrer Lebensdauer, der medizinischen Effektivität, der Vollwertigkeit der in die beigefügte Instruktion vorgestellten Information die Bitte unmittelbar sich an den Betrieb - Hersteller zu wenden. Im Falle der Entstehung der Fragen anlässlich der Behandlung, oder der Entstehung der Nebenwirkungen an sich, bitte den Arzt, oder dem Apotheker zu wenden. Für den Verlust der Sendung durch den Zusteller, oder verspätete Postzustellung übernehmen wir keine Haftung. Bei der Warensendung entscheidet der Kunde, ob die Sendung versichert  muss, oder nicht.