Im Allgemeinen unterliegen Verbindungen zwischen einer Wand und einem Anbauteil (Werbeschild, Bild etc.) dem Baurecht.
1975 wurden die ersten bauaufsichtlichen Zulassungen durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) für die Befestigungstechnik erteilt. Im Fall der Montage von Schildern handelt es sich also meist um die Dübeltechnik.
Das Baurecht unterscheidet hier zwischen:
Bei der Dübelmontage gilt grundsätzlich, der Dübelmonteur (als Person) haftet, wenn die Dübelmontage versagt.
Entsprechend bietet es allen Beteiligten Sicherheit und stellt somit ein Wettbewerbsvorteil dar, wenn Sie in Ihrem Unternehmen nur geschultes und zertifiziertes Personal zur Dübelmontage einsetzen.
Die Prüfungen zum Zertifizierten Befestigungstechniker nimmt das Institut für Werkstoffe im Bauwesen (IWB) der Universität Stuttgart ab. Die Schulungen werden z.B. von der Adolf Würth GmbH & Co. KG veranstaltet; i.d.R ca. 3 - 4 Tage.