Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB
 
1. Allgemeines - Geltungsbereich
 
1.1 Für die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Abnehmern gelten
ausschließlich unsere Verkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren
Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Abnehmers erkennen wir nicht an, es
sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer schriftlichen Geltung zugestimmt.
 
1.2 Unsere Bedingungen gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als
anerkannt. Sie gelten weiterhin als anerkannt innerhalb dauerhafter Geschäftsverbindung.
 
1.3 Änderungen der in diesen AVB und/oder dem Vertrag enthaltenen Bestimmungen
bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Klausel bedarf der Schriftform. Für den
Fall der Auseinandersetzung ist nur die deutsche Fassung dieser AVB bindend.
 
1.4 Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen
nicht.
 
1.5 Soweit nicht anders vereinbart, ist der Erfüllungsort für sämtliche Zahlungs- und
sonstigen Vertragsverpflichtungen der Sitz unserer Gesellschaft. Der Erfüllungsort für
Lieferungen ist Berlin.
 
1.6 Für alle Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten, einschließlich Wechsel- und
Scheckverfahren, ist der ausschließliche Gerichtsstand Berlin. Wir behalten uns jedoch vor,
den Abnehmer auch an seinem Sitz zu verklagen.
 
1.7 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, ausgenommen die Einheitlichen
Haager Kaufgesetze. Dies gilt auch dann, wenn der Abnehmer seinen Sitz im Ausland hat,
oder wenn die Lieferung ins Ausland erfolgt.
 
1.8 Die Rechte unseres Abnehmers aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.
 
 
2. Preisangebot
 
2.1 Preisangaben in Preislisten oder Katalogen stehen unter dem Vorbehalt einer
Preisänderung, die nicht vorher angekündigt werden muss.
 
2.2 Eine Bestellung gilt erst dann angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt ist.
Ebenso bedürfen Ergänzungen und Abänderungen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer
schriftlichen Bestätigung. Unsere Angebote erfolgen freibleibend.
 
2.3 Alle Leistungsangaben und Beschreibungen des Liefergegenstandes in Angeboten,
Prospekten und sonstigen Informationen sind unverbindlich. Eine Gewähr für die Einhaltung
wird nicht übernommen.
 
2.4 Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, ab Werk Berlin einschließlich
Verpackung, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
 
2.5 Die Kosten für den Transport und die Transportversicherung gehen zu Lasten des
Abnehmers.
 
 
3. Zahlungsbedingungen
 
3.1 Falls in unserem Angebot nicht anders lautende Zahlungsbedingungen festgelegt sind,
hat die Zahlung stets im Voraus je nach gewählter Zahlungsweise per Überweisung,
Lasteinzug oder Kreditkarte zu erfolgen.
 
3.2 Maßgebend für die fristgemäße Zahlung ist der Tag, an dem wir über den Betrag
verfügen können.
 
3.3 Bankspesen trägt der Abnehmer.
 
3.4 Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die uns nach dem jeweiligen
Abschluss bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern geeignet
sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unseren Forderungen zur Folge. Die Zurückhaltung
von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gegenansprüche des
Abnehmers ist nicht statthaft.
 
3.6 Widerrufsrecht
Innerhalb der Europäischen Union gewähren wir privaten Endverbrauchern ein Widerrufsrecht sofern die Bestellung der Ware
ausschließlich über Fernkommunikationsmittel erfolgte. Sie sind an ihre Bestellung nicht
mehr gebunden, wenn sie diese binnen zwei Wochen nach Erhalt der ersten Warenlieferung
schriftlich oder per E-Mail widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten, ist
aber ausdrücklich vor dem Rückversand der Ware in Textform zu erklären. Zur Wahrung der
Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an Schippmann-Music, Wartburgstr 8,
10823 Berlin.
Die Rücksendung geht zu Lasten des Käufers und auf unsere Gefahr. Die vollständige Erstattung des
Kaufpreises erfolgt nach Erhalt und Prüfung der zurückgesendeten Ware,
sofern kein Werteverlust, der auf den Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, festgestellt werden konnte.
Ausgenommen von dieser Regelungen sind Softwareprodukte die vom Kunden geöffnet
wurden oder im Wege des download auf einen Datenträger des Käufers gelangte.
Um die Rückabwicklung der Lieferung schnellstmöglich durchführen zu können, bitten wir,
uns auch bei einer Rücksendung aufgrund der Inanspruchnahme Ihres Widerrufsrechts
zuvor zu informieren und sich eine Retourennummer geben zu lassen.
 
 
4. Lieferung und Gefahrenübergang
 
4.1 Der Umfang unserer Lieferpflicht ergibt sich ausschließlich aus unserem schriftlichen
Angebot und/oder unserer schriftlichen Auftragsbestätigung
 
4.2 Lieferfristen verstehen sich stets als voraussichtlich, auch wenn dies nicht besonders
erwähnt ist. Jede Teillieferung gilt als selbständiger Auftrag.
 
4.3 Sind wir länger als 2 Monate mit einer Lieferung in Verzug geraten, darf der Abnehmer
erst nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist, die mindestens 4 Wochen
beträgt, vom Kaufvertrag zurücktreten.
 
4.4 Der Käufer darf Teillieferungen nicht zurückweisen, Schadensersatzansprüche wegen
Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen.
 
4.5 Betriebsstörungen aller Art, Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitsausstände, Aussperrung
usw. bei uns oder unseren Zulieferanten, ebenso aller sonstigen Ursachen oder Ereignisse,
die Zufuhr, Erzeugung oder Versand verhindern, entbinden uns während ihrer gesamten
Dauer und auch hinsichtlich der Folgeerscheinungen von Einhaltung eingegangener
Lieferungsverpflichtungen und berechtigen uns, wenn die näheren Umstände es erfordern,
die Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben, ohne dass der Käufer in diesen
Fällen berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten.
 
4.6 Bei Import- oder Exportgeschäften können wir vom Vertrag zurücktreten, sofern uns die
erforderlichen Genehmigungen nicht erteilt werden.
 
4.7 Der Versand erfolgt ab Werk Berlin und geht stets auf Rechnung und Gefahr des
Abnehmers. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit
Verlassen des Werkes, geht die Gefahr, wozu auch die Gefahr einer Beschlagnahme gehört,
auf den Abnehmer über. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt
mangels besonderer Weisungen nach bestem Ermessen ohne irgendwelche Haftung für
billigste und schnellste Verfrachtung. Wenn versandfertig gemeldete Ware nicht sofort
abgerufen wird, oder wenn uns der Transport dauernd oder zeitweise unmöglich ist, wird der
Kaufpreis gleichwohl fällig. Wir sind dann berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des
Abnehmers nach eigenem Ermessen zu lagern. Die Haftung des Lieferers für schädliche
Witterungseinflüsse während des Transportes oder Lagers auf bestellen Waren sind
ausgeschlossen.
 
4.8 Sollten, ausnahmsweise, dennoch Ansprüche wegen Transportschäden oder -verlusten
gegen uns erhoben werden, so kann der Abnehmer diese nur geltend machen, falls er, vor
Bezahlung der Fracht, die Eintragung ordnungsgemäßer Schadens- und Verlustmerkmale
auf den Frachtdokumenten und Frachtrechnungen und ordnungsgemäße Protokollaufnahme
veranlasst hat und falls er uns oder den Transportfirmen derartige Schäden oder Verluste
innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort
oder, bei Nichteingang, nach Zugang der Meldung der Versandbereitschaft angezeigt und
die Ware mitsamt der Verpackung zu unserer Überprüfung bereitgehalten hat.
 
 
5. Eigentumsvorbehalt
 
5.1 Die Ware bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Bezahlung sämtlicher auch
künftiger entstehender Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Abnehmer.
Hierzu gehören auch bedingte Forderungen. Bei der Bezahlung im Wechsel- oder Scheck-Verfahren
gilt dies solange, wie wir selbst noch in der Wechsel- oder Scheckmäßigen
Haftung stehen.
 
5.2 Der Abnehmer darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, und
zwar gegen sofortige Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt, veräußern; zu anderen
Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung ist er nicht
berechtigt. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung werden bereits jetzt einverständlich
an uns abgetreten. Der Abnehmer darf sie jedoch einziehen. Für den Fall, dass die
Forderungen des Abnehmers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware in einen
Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Abnehmer hiermit bereits auch seine
Forderungen aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Kunden ab. Die Abtretung erfolgt in
Höhe des Weiterverkaufspreises der Vorbehaltsware einschließlich Umsatzsteuer. Der
Abnehmer muss uns die Einziehung überlassen, wenn er seinen Verpflichtungen uns
gegenüber nicht nachkommt oder in Vermögensverfall gerät. Der Abnehmer hat uns bei der
Einziehung umfassend zu unterstützen. Zu diesem Zweck hat er uns alle notwendigen
Auskünfte zu erteilen und erforderliche Unterlagen zu übergeben. Wird die Vorbehaltsware
zusammen mit anderen Waren weiterveräußert, so gilt die vereinbarte Vorausabtretung nur
in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
 
5.3 Etwaige Verarbeitungen nimmt der Abnehmer für uns vor, ohne dass wir hieraus
verpflichtet werden. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der
Vorbehaltsware mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an
der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes
(=Rechnungsbruttowert einschließlich Nebenkosten und Steuern) der Vorbehaltsware zum
Wert der neuen Sache. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits
jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache
unentgeltlich für uns. Wird die Sache weiter veräußert, so gilt die oben vereinbarte
Vorausabtretung auch für die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung,
jedoch nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
 
5.4 Der Abnehmer muss die Vorbehaltsware gegen alle üblichen Risiken angemessen
versichern, getrennt lagern, pfleglich behandeln und auf unseren Wunsch hin kennzeichnen.
Ansprüche aus einem Schadenfall gegen die Versicherung werden bereits jetzt
einverständlich in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten.
 
5.5 Pfändungen der Vorbehaltsware oder sonstige Zugriffe Dritter sind uns unverzüglich und
unter Angabe des Namens und der Anschrift des Pfändenden oder des Dritten schriftlich
anzuzeigen.
 
5.6 Gerät der Abnehmer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche
Verpflichtungen nicht, so können wir die Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen und sie
nach Androhung verwerten. Der Abnehmer hat die Wegnahme zu dulden und zu diesem
Zweck seine Büro- und Geschäftsräume betreten zu lassen. Dies gilt nicht als Rücktritt vom
Vertrag. Haben wir jedoch eine Frist mit Ablehnungsandrohung gesetzt und veräußern wir
danach die Ware, so haftet der Abnehmer auf die Differenz zwischen Kaufpreis und
Verwertungserlös. Darüber trägt er die Kosten der Rücknahme.
 
5.7 Übersteigt der Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 20%, so
kann der Abnehmer insoweit Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verlangen.
 
5.8 Abschlüsse von Finanzierungsverträgen (z.B. Leasing), die die Übereignung unserer
Vorbehaltsware einschließen, bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung, sofern
nicht der Vertrag das Finanzierungsinstitut verpflichtet, den uns zustehenden Kaufpreisanteil
unmittelbar an uns zu zahlen.
 
5.9 Bei Klagen aus dem Eigentumsvorbehalt steht es uns frei, den ausländischen Abnehmer
vor dessen Heimatgericht und unter dessen Heimatrecht in Anspruch zu nehmen. Für
letzteren Fall gilt die Eigentumsvorbehaltsregelung als vereinbart, die dem hier vereinbarten
Eigentumsvorbehalt wirtschaftlich am nächsten kommt.
 
5.10 Bei Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist der Abnehmer
verpflichtet uns für die unbezahlte Ware Sicherheiten für den Fall zu gewährleisten, daß der
aufgrund dieser AVB vereinbarte verlangte Eigentumsvorbehalt nicht anerkannt wird.
 
 
6. Gewährleistung und sonstige Haftung
Soweit nicht im Einzelfall oder für einzelne Bereiche unseres Unternehmens besondere
vorrangige schriftliche oder gedruckte Gewährleistungs- bzw. Garantieregelungen bestehen
oder besonders schriftlich vereinbart werden, gilt folgendes:
 
6.1 Der Abnehmer hat jede Lieferung sofort nach Empfang sorgfältig und vollständig zu
untersuchen. Bei der Untersuchung erkennbare Mängel oder Fehlbestände müssen
innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich gerügt werden. Andernfalls gilt die
gesamte Lieferung insoweit als genehmigt. Zeigt sich später ein bei der anfänglichen
Untersuchung nicht erkennbarer Mangel, so hat uns der Abnehmer unverzüglich zu
unterrichten. Bei Erteilung der Mängelrüge hat der Abnehmer den behaupteten Fehler
detailliert schriftlich zu beschreiben und insbesondere mitzuteilen, auf welche Weise und auf
welchen Umständen dieser Fehler eingetreten ist.
 
6.2 Unsere Gewährleistung erstreckt sich auf zugesicherte Eigenschaften der Ware und auf
ihre Fehlerfreiheit hinsichtlich Material und Verarbeitung entsprechend dem jeweiligen Stand
der Technik. Eine Gewährleistung wird nicht ausgelöst durch unwesentliche Abweichungen
in Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware.
 
6.3 Eine Gewährleistungspflicht besteht jedoch nur, wenn ein Mangel trotz
ordnungsgemäßer und in Übereinstimmung mit etwaigen Anleitungen durchgeführter
Anwendung, Pflege, Wartung, normaler Beanspruchung und unter Einsatz qualifizierten
Personals durch den Abnehmer eingetreten ist und nicht auf natürlichen Verschleiß oder
Korrosion einzelner Teile oder unfachmännischer Reparaturen oder Umbauten von fremder
Hand beruht.
 
6.4 Zur Versendung der gerügten Ware an uns hat der Abnehmer zuvor unsere schriftliche
Zustimmung hierzu einzuholen. Zu diesem Zweck hat er uns die vollständigen Unterlagen
(Auftragsbestätigung, Lieferschein, Rechnung u.ä.) zurückzusenden, aus denen sich die
Berechtigung seines Gewährleistungsanspruches ergibt. Anschließend hat er die gerügte
Ware in der Originalverpackung oder einer ebenso sicheren Verpackung an uns zu senden.
Begründete und ordnungsgemäß gerügte Mängel verpflichten uns nach unserer Wahl,
entweder die Mängel zu beseitigen oder den fehlerhaften Teil oder die fehlerhafte Ware
innerhalb einer angemessenen Lieferzeit umzutauschen oder dem Abnehmer den
Gegenwert der fehlerhaften Ware zu erstatten. In sämtlichen Fällen trägt der Abnehmer das
Transportrisiko für Hin- und Rücksendung. Die infolge berechtigter Mängelrüge
entstehenden Transportkosten für Hin- und Rücksendung, Arbeits- uns Materialkosten
tragen jedoch wir.
 
6.5 Ein Recht, den Vertrag rückgängig zu machen oder den Preis zu mindern, hat der
Abnehmer nur dann, wenn wir entweder die Mängelbeseitigung und den Umtausch
ablehnen, oder uns auf seine begründete Beanstandung innerhalb einer angemessenen Frist
von mindestens drei Wochen nicht äußern oder die Mängelbeseitigung nicht zum Erfolg führt
bzw. die Ersatzlieferung ebenfalls mängelbehaftet ist und dies von ihm ordnungsgemäß im
Sinne von Abs. 6.1 oben gerügt worden ist. Unter den Voraussetzungen des Satzes 1 kann
der Abnehmer den Vertrag jedoch nur dann rückgängig machen, wenn ihm die Übernahme
der Ware zu einem geminderten Preis billigerweise nicht zugemutet werden kann.
 
6.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich zwei Jahre, wobei SCHIPPMANN nach
eigener Wahl zuerst das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat. Sollte dies
fehlschlagen, hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl Minderung oder
Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) zu verlangen.
 
6.7 Schadensersatzansprüche des Abnehmers, gleichgültig auf welche Rechtsgrundlage
gestützt, bestehen nur in den Fällen des § 11 Nr. 7 des Gesetzes über allgemeine
Geschäftsbedingungen = AGBG ( vorsätzliche und grobfahrlässige Vertragsverletzung), §11
Nr. 8 AGBG (Verzug und Unmöglichkeit, soweit von uns vorsätzlich und grob fahrlässig
verschuldet), §11 Nr.9 AGBG (Interessenwegfall des Abnehmers bei Teilverzug und
Teilunmöglichkeit, jedoch auch hier nur, soweit diese von uns vorsätzlich und grob fahrlässig
verschuldet sind) bei vorsätzlich und fahrlässig falsch zugesicherten Eigenschaften sowie in
den Fällen grobfahrlässig oder vorsätzlich begangener unerlaubter Handlungen. Darüber
hinaus besteht auch in diesen Fällen Anspruch auf Ersatz des sogenannten mittelbaren bzw.
Mangelfolgeschadens nur, soweit dieser bei Vertragsschluß von uns vorhersehbar bzw. bei
der Zusicherung ins Auge gefaßt war.
 
6.8 Jegliche Mängelansprüche verjähren 6 Monate nach Ablieferung der Ware am
Bestimmungsort, spätestens 8 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft.
 
6.9 Die vorstehenden Regelungen gelten auch bei der Lieferung anderer als der vereinbarten Waren.
 
 
SCHIPPMANN electronic musical instruments, Berlin, Stand 2018