Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Die Anfahrt:

  Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

  Beim Parken sind die Hinweise der Ordnungskräfte zu beachten. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Möglichst öffentliche Verkehrsmittel benutzen!

Der Einlass:

  Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karte ihre Gültigkeit.

  Kinder unter 6 Jahren ist der Zutritt auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten verboten. Zu den Veranstaltungen werden Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eingelassen.

  Beim Einlass findet unter Umständen eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen Leibesvisitationen vorzunehmen. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nettopreises der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt dem Veranstalter vorbehalten.

Die Veranstaltung:

  Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.

  Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das Betreten des Bühnenbereiches und das Besteigen von Absperrungen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung des Veranstalters eine Verweisung vom Veranstaltungsort erfolgen.

  Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, yrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen, sowie Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung und Nichteinhaltung dieses Verbotes erfolgt der Verweis aus der Veranstaltungshalle.

  Ton-, Film- und Videoaufnahmen - auch für den privaten Gebrauch - sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

  Der Inhaber der Eintrittskarte willigt, ohne Vergütung durch den Veranstalter, darin ein, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen des Inhabers zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen, sowie in audiovisuellen Medien zu benutzen. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbeschränkt.

etwaige Folgen:

  Bei Rock- und Popkonzerten besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden. Der Veranstalter übernimmt dabei keinerlei Haftung, sondern rät bei Bedenken vom Besuch der Veranstaltung ab.

Der Veranstalter haftet nicht für während der Veranstaltung verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände.