Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich – auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller – in der jeweils gültigen Fassung. Von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden oder Bestellers haben keine Gültigkeit.

2. Angebote Unbefristete Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt zustande mit unserer Auftragsbestätigung. Sofern sich aus dieser nichts anderes ergibt, gelten bei Inlandsverkäufen die Preise ab Werk (EXV incoterms 1990), bei Auslandsverkäufen frei Frachtführer (FCA incoterms 1990). Wir behalten uns das Recht vor, den Preis entsprechend eingetretener Kostensteigerung, namentlich der Lohn-, Material-, und Gemeinkosten anzupassen, wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung vereinbarungsgemäß oder aus von uns nicht zu vertretenden Gründen mindestens vier Monaten liegen. Beträgt die Erhöhung mehr als fünf Prozent, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.

3. Lieferfristen Verbindlich sind nur gesondert vereinbarte Lieferfristen. Deren Beginn steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung sowie der Erfüllung eigener Neben-, Mitwirkungs- und Zahlungspflichten des Bestellers. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei maßgeblichen, von uns nicht zu vertretenden Umständen, wie nicht gelieferte Teile, Transportverzug & -Störung höhere Gewalt, Embargos, Naturkatastrophen, Brand, Arbeitskämpfen etc.

4. Lieferung in EU- Länder Bei Lieferung in Länder der EU ist der Besteller verpflichtet, uns bei Bestellung seine Umsatzsteueridentifikationsnummer mitzuteilen.

5. Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Der Besteller darf den Liefergegestand im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr bei Einhaltung seiner Zahlungsziele unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern. Bei tatsächlicher so wie etwa durch Pfändung eingetretener rechtlicher Beeinträchtigung der Vorbehaltsware hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. Auch bei Weiterlieferung ins Ausland ergreift der Besteller alle rechtliche zulässigen Maßnahmen, um unser Eigentum zu schützen. Die aus der Weiterveräußerung oder einem Rechtsgrund in Ansehung der Vorbehaltsmaßnahme entstehenden Forderungen sind bereits jetzt zur Sicherung an uns abgetreten. Auf Verlangen des Bestellers sind wir zur Freigabe bestehender Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach oder liegt Zahlungsunfähigkeit vor, sind wir berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Bestellers zu widerrufen. Ferner können wir verlangen, daß der Besteller in diesem Falle alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Bei Verarbeitung, Umbildung, Verbindung und Vermischung von Vorbehaltsware, auch zusammen mit anderen nicht uns gehörenden Gegenständen, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert der neuen Sache zur Zeit der Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung. Sofern der Besteller Alleineigentum an der neuen Sache erwirbt, wird er uns Miteigentum an der entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung entstehenden neuen Sachen gelten die gleichen Bedingungen wie für die Vorbehaltsware.

 6. Urheberrechte An den dem Besteller überlassenen Unterlagen behalten wir uns alle Urheberrechte vor, an den nicht ausdrücklich mitverkauften Unterlagen zusätzlich alle Eigentumsrechte. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugängig gemacht werden. Ihr Inhalt vertraulich zu behandeln.

7.Preise Der Kaufpreis ist aus unsere aktuelle Preisliste bzw. Angebote zu entnehmen. Zusätzlich fallen Liefer- und Versandkosten an. Diese werden im Rahmen des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen.

8. Lieferung Die Lieferung erfolgt ab Lager. Transportmittel, Versandweg und Verpackung sind unserer Wahl überlassen. Der Versand erfolgt ausschließlich zu Lasten und auf Gefahr des Auftraggebers. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers abgeschlossen. Die Gefahr geht mit Absetzung der Ware auf den Besteller über, sofern dies nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt geschehen ist.

9. Zahlung Zahlungen sind sofort Nettokasse fällig. Zahlungsziel, Skonti, Boni und Rabatte sind schriftlich zu vereinbaren. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Kosten und Spesen gehen zu lasten Bestellers Bei Verzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz bzw. einem von der europäischen Zentralbank festgelegten Eurozinssatz berechnet. Wir bleiben berechtigt, einen höheren, der Besteller bleibt berechtigt, einen niedrigeren Verzugsschaden nachzuweisen. Aufrechnungs- sowie Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

10. Gewährleistung (1) Mängel, Fehlmengen, Falschlieferungen sind sofort nach Kenntnisnahme, spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Die Gewährleistung erstreckt sich nur auf die Verarbeitung, nicht auf Teile fremder Herkunft und zugelieferter Materialien. (2) Beanstandete Ware wird nachgebessert oder durch einwandfreie Ware ersetzt. Schlägt die Nachbesserung nach dem dritten mal fehl oder kommen wir mit der Ersatzlieferung in Verzug, kann der Käufer nach einer Frist von 14 Tagen vom Kaufvertrag zurücktreten. (3) Bemängelte Ware ist frachtfrei an uns zurückzusenden. Bei einem durch uns festgestellten begründeten Mangel tragen wir die Kosten der Fracht, Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. (4) Beruht der Mangel auf einer Verletzung von Bedienungs-, Wartungs-, Handhabungs-, Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder auf natürlichem Verschleiß bzw. erfolgte der Einbau in keiner Fachwerkstatt, bestehen keine Gewährleistungsansprüche. Vor Einbau ist die Ware auf mögliche Mängel zu prüfen. Schadensersatzansprüche für entstandene Verarbeitungs-, Montagekosten werden nicht anerkannt. Weitergehende, nicht direkt an der Ware entstandene, Schadensersatzansprüche sind von der Haftung ausgeschlossen. (5) Führen wir die Umrüstung durch, gelten unsere allgemeinen Werkstatt-Geschäftsbedingungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Gewährleistung wird nach unserer Wahl zunächst durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist nach Aufforderung durch den Besteller geleistet. Bei Fehlschlagen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Wandlung und Minderung. Wir übernehmen darüber hinaus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits – vorbehaltlich der schuldhaften Verletzung persönlicher Vertragspflichten – vorliegt, keine Haftung für Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch Mängel der von uns gelieferten Gegenstände verursacht sind. Der Besteller hat die Lieferung unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Er verliert seine Gewährleistungsrechte, wenn er Sachmängel oder Beanstandungen wegen sonstiger nicht vertragsgemäßer Lieferung nicht unverzüglich nach dem Zeitpunkt, in dem er sie festgestellt hat oder hätte feststellen können, schriftlich anzeigt und genau bezeichnet.

11. Widderufsrecht:

12. Verjährungsfrist Die Verjährungsfrist für jegliche Ansprüche des Bestellers aus dem Vertrag beträgt 6 Monate ab Gefahrübergang.

13. Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsstandort Für Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Edingen-Neckarhausen. Wir bleiben aber berechtigt, den Besteller an weiteren Gerichtsständen, insbesondere an dessen Wohn- oder Geschäftssitz sowie am Ort der unerlaubten Handlung zu verklagen.

14. Regelung Enthalten einzelne Bedingungen nach der Auffassung des Bestellers Unklarheiten, so hat er uns hierauf unverzüglich hinzuweisen. Unklare oder unwirksame Regelungen werden von den Parteien durch solche klaren bzw. wirksamen Regelungen ersetzt, welche der Interessenlage der Parteien am ehesten entsprechen. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner der vereinbarten Bestimmungen hat auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen keinen Einfluss.