Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines - Geltungsbereich

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen verbindlich. Abweichungen oder mündliche Nebenabsprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Kunden - bzw. Auftraggeber-Bedingungen können wir nicht anerkennen, auch wenn wir nicht widersprechen. Der Kunde bzw. Auftraggeber erkennt durch Erteilung seines Auftrages oder seine Bestellung unsere Bedingungen an.

Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde bzw. Auftraggeber im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.


2. Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf vorbehalten. Unsere jeweils gültigen Kataloge bzw. Preislisten sind Bestandteil unseres Angebots. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Das gilt auch für Aufträge, die von unseren Vertretern aufgenommen werden. Die Annahme eines Auftrages verpflichtet uns nicht zur Annahme von Anschlussaufträgen zu gleichen Konditionen.

Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie sind freibleibend und gelten für Lieferungen ab Warenlager ohne Verpackung und Versandkosten. Eine Änderung der Preise müssen wir uns vorbehalten, insbesondere wenn nach dem Kaufabschluss allgemeine Preis- und Lohnerhöhungen oder Erhöhung der öffentlichen Abgaben eintreten.

Das von uns verwendete Verpackungsmaterial wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Eine Kürzung der Rechnung wegen beim Kunden entstehender Entsorgungskosten ist unzulässig.

Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung von 10% vor. Ein Rücktritt vom Auftrag ist für den Auftraggeber nicht möglich, ebenso kann die Ware von uns nicht zurück genommen werden.

Fertigen wir nach vom Auftraggeber zugesandten Mustern oder Zeichnungen, so stellt der Auftraggeber sicher, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Machen Dritte Ansprüche geltend, steht der Auftraggeber für diese ein und stellt uns von Forderungen und Ersatzansprüchen frei.


3. Lieferung und Gefahrübergang

Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung des Kunden. Wir liefern auf dem nach unserem Ermessen günstigsten Versandweg. Eine Transportversicherung schließen wir nur auf schriftliches Verlangen des Kunden, auf dessen Kosten und in dessen Namen, ab.

Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über; ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe auf den Kunden über.

Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.


4. Lieferzeit

Die von uns in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermine sind unverbindlich, jedoch so berechnet, dass sie nach Möglichkeit eingehalten werden. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Verzugsspesen und Schadensersatzansprüche bei Lieferverzögerungen können bei uns nicht geltend gemacht werden, es sei denn, die Lieferverzögerung beruht bei uns auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Bei der Vielzahl der bei uns geführten Artikel ist es möglich, dass einzelne Artikel nicht am Lager sind; wir behalten uns dann Teillieferungen vor. Unverschuldete Ereignisse und Fälle höherer Gewalt entbinden uns von eingegangenen Verpflichtungen.


5. Zahlungsbedingungen

Sofern sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind Rechnungen binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Beträgen über 100,00 EUR gewähren wir 2% Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen. Lohnarbeiten sind rein netto zahlbar. Wir behalten uns Lieferung per Nachnahme vor.

Scheckzahlungen, Banküberweisungen oder Zahlungen, die gegen Übersendung eines von uns ausgestellten und vom Käufer akzeptierten Wechsels erfolgen, gelten erst dann als Zahlung, wenn der Scheck bzw. Wechsel vom Bezogenen eingelöst ist. Der vereinbarte Eigentumsvorbehalt bleibt bis zur Einlösung des Schecks bzw. Wechsels zu unseren Gunsten bestehen. Bei Zielüberschreitung sind die entstehenden Kosten (Verzugsspesen, Inkassogebühren, Mahnspesen usw.) vom Kunden zu tragen.

Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns schriftlich anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn ein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz, der Unternehmer in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.


6. Eigentumsvorbehalt

Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Besteller diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Er ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitz- bzw. Firmenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei der Verletzung einer der vorstehenden Verpflichtungen, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die weitere Veräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Besteller zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.


7. Gewährleistung

Für Unternehmer, sowie bei Sonderanfertigungen oder gebrauchten Waren, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware, falls es sich dabei nicht um eine Sonderanfertigung oder gebrauchte Ware handelt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.

Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zu Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet, und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

Ist der Kunde Unternehmer oder handelt es sich um eine Sonderanfertigung, leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde Verbraucher, ohne dass es sich um eine Sonderanfertigung handelt, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll; wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von sechs Arbeitstagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die vollständige Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, nachdem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten; maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht, falls wir arglistig gehandelt haben. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbrauchern die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt er nach gescheiterer Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Das gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.


8. Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Der Kunde wird nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.

Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Waren. Das gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist.


9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Falls die von uns gelieferten Waren exportiert werden, sind das Außenwirtschaftsgesetz und die US-Embargo Vorschriften zu beachten.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalte im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Birkenwerder.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bestehenden Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes gespeichert werden.

Texte und Bilder aus unseren Internetseiten, Katalogen und Prospekten sind sind unser Eigentum oder das ihrer jeweiligen Eigentümer und dürfen von Dritten nicht ohne Genehmigung verwendet werden.